Ich bin
Stefan Scheidler, Unternehmer mit Leidenschaft und bin Inhaber von Unternehmen, in denen ca.
148 Mitarbeiter unterschiedlicher Qualifikationen beschäftigt sind. Strategische und operative Planung und Kalkulation sowie Handlungsweisen, wenn es mal nicht klappt, sind meine Vorteile.
Daher werde ich oft gefragt, wie unsere einzelnen Unternehmen an Personal kommen und die Unternehmen mit dem richtigen Personal wachsen können und somit höhere Umsätze und Margen zu generieren.
Gleichzeitig der Unternehmer aber Zeit findet, sich auf seine strategischen Ziele zu konzentrieren oder sich auf größere Kunden fokussieren kann, welche umfangreichere und lukrativere Geschäfte abschließen wollen.
Ich unterstütze Unternehmerinnen und Unternehmer oder auch Selbständige dabei, welche sich vergrößern wollen, das richtige Team zu finden und somit zu unterstützen, das Wachstum des Unternehmens voranzutreiben.
Das Wissen aus FACHKRÄFTE AUF KNOPFDRUCK entstand damals durch meine Herausforderung, als ich selbst gutes Personal brauchte und wir jahrelang als Headhunter für größere und kleinere Unternehmen tätig waren. Der Bewerber- und Kandidatenmarkt hat sich verändert. Gerne geben wir das heute funktionierende Wissen weiter.
Seit 2011 recruitiert mein Team bereits Kandidaten, welche wir auch zum Teil mit einem Personalentwicklungsplan ausgestattet haben, um Stellen zu besetzen. Es konnten über 78 Führungskräftepositionen durch mich besetzt werden, 39 Assistenzen für Geschäftsführung in den letzten 14 Monaten.
Wir wurden zum Beispiel von Dax-Unternehmen beauftragt den Prozess von Ausschreibung, Vorauswahl etc. zu treffen, da Personalabteilungen nicht oder gering besetzt waren. Unsere Methode wurde oft angefragt, damit das auftraggebende Unternehmen auch erst einmal inkognito ausschreiben konnte, ohne in Erscheinung zu treten.
Zwei große Investmentfonds haben uns beauftragt zu helfen, damit der Kauf von Unternehmen und die Übernahmen, zum Beispiel durch Nachfolge, durch bereitstehende Fachkräfte auch nach dem Kauf weitergeführt werden kann, falls aufgrund der Gesellschaftswechsel Mitarbeiter gekündigt hätten oder ausgestiegen wären.